FRAKTIONS-REGELWERK


WonderLife City • FRAKTIONS-REGELWERK

Aktueller Stand vom 16.07.2024

§1 Allgemein

§1 Allgemein

§1.1 – Jeder Spielcharakter hat sich dem Konzept seiner Fraktion, sowohl vom Verhalten als auch vom Sprachgebrauch anzupassen.

§1.2 – Die Fraktionskasse dient der Fraktion und darf unter keinen Umständen zur Selbstbereicherung genutzt werden. Außnahme sind Provisionen von 10% bei Fraktionen ,welche legale IC Güter verkaufen. Bei jeglichen Auffälligkeiten behält sich die Fraktionsverwaltung das Recht vor, den Verlauf der Fraktionskasse administrativ zu prüfen und ggf. Sanktionen auszusprechen.

Beispiele wären:

Items oder Geld aus dem Fraktionslager entnehmen zur eigenen Bereicherung.

Items aus den Fraktionsfahrzeugen entnehmen zur eigenen Bereicherung.

§1.3 – Der gepanzerte Wagen einer Fraktion wird als Leaderfahrzeug deklariert und darf ausnahmslos nur von der Leaderschaft gefahren werden. Ausnahmen bestehen, wenn auf Anweisung eines Leaders das Fahrzeug beispielsweise ausgeparkt, umgeparkt und/oder von einem Fraktionsmitglied gefahren werden soll, während sich ein Leader im selben Wagen befindet.

§1.4 – Bei Eintritt in eine Fraktion müssen mindestens 14 Tage vergehen, bevor der jeweilige Spieler erneut einer Fraktion beitreten kann. Hierbei hat sich der Spieler selbst bei einem der Leaderschaft über eine mögliche Fraktion Sperre zu informieren.

§1.5 – Die Entlassung eines Spielers aus einer Fraktion muss anhand von Roleplay-Aktionen erfolgen, ein Ausnahmefall wäre hierbei beispielsweise die Inaktivität

§1.6 – Fraktionen, die sich neu gegründet haben, befinden sich für eine Woche im Aufbauschutz. Fraktionen, welche sich in einem Aufbauschutz befinden, dürfen keinesfalls aggressiv agieren und angegangen werden. Das absichtliche provozieren einer Fraktion, welche sich im Aufbauschutz befindet, gilt ebenfalls als verboten.

Eine Fraktion gilt als neu gegründet, wenn diese von der Fraktionsverwaltung offiziell anerkannt wurde oder wenn eine Fraktion an eine neue Leaderschaft + neue Mitglieder abgegeben wird.

§1.7 – Über Veränderungen in der Leaderschaft oder Fraktionskonzept muss die Fraktionsverwaltung vorab in Kenntnis gesetzt werden.

§1.8 Jede Fraktion darf nur eine Route beanspruchen und verteidigen. Sollte im Krieg eine 2 Route gewonnen werden, so muss eine der beiden Routen abgegeben oder verkauft werden. Der Verkauf oder die Weiterleitung von einer  Route muss nach Übertragung der Route innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Sollte die 1 Route nach 7 Tagen keinen neuen Besitzer haben, ist diese Route Frei für alle.

§1.9 Ein Bündnis zwischen 2 Bad Fraks muss im Support angemeldet werden und ist nach Zustimmung der Frak Verwaltung  24 Std gültig. Nach den 24 Std ist eine Sperre von 7 Tagen einzuhalten. 


§2 Staats – und Neutrale Fraktionen

§2 Staats – und Neutrale Fraktionen

§2.1 – Staats- und neutralen Fraktionen ist es untersagt, sich aggressiv gegenüberzustehen.

Bei Konflikten sind die Leader der jeweiligen Staatsfraktion dazu verpflichtet, aufeinander zuzugehen, sollte ein Gespräch nicht helfen, muss die Fraktionsverwaltung informiert werden.

§2.2 – Staatliche Fraktionen dürfen mit voller Mannstärke agieren.

§2.3 – Das absichtliche und willkürliche Anlegen von Strafakten als Beamter einer Staatsfraktion, um sein gegenüber Out of Character zu stören, ist strengstens verboten und wird dementsprechend sanktioniert.

§2.4 – Nach Austritt aus einer Fraktion müssen gestellte Waffen, Ausrüstungen, Autos und Kleidungen abgegeben werden.

§2.5 – Das Abgeben der Leitungsrolle in jeder Staatlichen Fraktion, muss dem Fraktionsmanagement via Ticket mitgeteilt und genehmigt werden 


§3 Bad Fraktionen

§3 Bad Fraktionen

§3.1 – Bad-Fraktionen sind auf 25 Mitglieder begrenzt.

§3.2 – Bad-Fraktionen dürfen mit 25 Mitgliedern agieren.

§3.3 – Bad-Fraktionen ist es nicht gestattet, mit Zivilisten gegen andere Fraktionen aggressiv zu agieren.

§3.4 – Mitglieder einer Bad-Fraktion müssen bei Fraktion Angelegenheiten ihre Fraktionsfahrzeuge nutzen.

Dazu zählen

– Konflikte mit anderen Fraktionen

– Staatsbank und Juwelenraub

– Ladenraub

– Besondere Veranstaltungen (z.B. Kolonnenfahrten)

Was sind Fraktionsfahrzeuge?

Fraktionsfahrzeuge sind die Fahrzeuge, welche mit der eigenen Fraktion Farbe zur Verfügung stehen.

§3.5 – Sollte eine Bad-Fraktion aktiv gegen eine andere Bad-Fraktion agieren, sind sie dazu verpflichtet, sich in ihrer Fraktion Farbe bzw. Fraktion Kriegskleidung erkenntlich zu geben.

§3.6 – Sollten alle Mitglieder einer Partei bei einer Bad-Fraktion vs. Bad-Fraktion Aktion ausgeblutet sein, gilt die Situation als beendet, sprich der RP Hintergrund für eine weitere Schießerei/Baserais verfällt.

§3.7 – Bad-Fraktionen haben die Möglichkeit, ihre Mitglieder (mit einem Roleplay-Hintergrund) zu „Blood Outen“. zudem vergisst die Person alle Informationen, welche in der gesamten Zeit als Mitglied in Erfahrung gebracht wurden.

§3.8 – Bad-Fraktionen ist es jederzeit gestattet, einen Blood Out eines ehemaligen Mitgliedes, welches ohne Blood Out entlassen wurde, nachträglich auszuführen innerhalb der 7 Tage Fraktionssperre.

Fraktionssperre entfällt bei Hard Blood Out.

§3.9 – Ein Blood Out gilt nur als gültig, wenn dieser von einem Mitglied der Leaderschaft durchgeführt wurde bzw. dieser beim Blood Out anwesend ist. Ein gewünschtes Blood Out muss schnellstmöglich vollzogen werden. 

§3.10 – Eine Bad Fraktion darf die Basis/Anwesen/Hood einer anderen Fraktion, falls nicht im Kriegsfall anders festgelegt, nur alle 48 Stunden aktiv überfallen. Dazu zählt das gezielte Angreifen, eine Ausnahme wäre es, wenn die Fraktion in ihrer Basis/Hood/Anwesen Schutz sucht, dann darf der Konflikt dort weitergeführt werden.


§3.11 – Sollte eine Fraktion durch das ChicagoV Team aufgrund mehrerer Fehlverhalten aufgelöst werden, so erhalten alle Mitglieder der Fraktion ein sogenanntes Blood Out  und eine 7 Tage Fraktionssperre.

$3.12 – Das Stürzen eines 12er der Fraktion muss mit der Fraktionsverwaltung abgesprochen werden. Es müssen min. 75% der Familie für diesen Sturz des 12er sein 

§3.13 – Sollte eine Fraktion auf Eigenwunsch aufgelöst werden, durch Entscheidung der Leader so erhalten die Leader eine Fraktionssperre von 7 Tagen und die Mitglieder von 2 Tagen.


§4 Kriegserklärungen mit anderen Fraktionen

§4 Kriegserklärungen mit anderen Fraktionen

§4.1 – Eine Kriegserklärung muss mit der Fraktionsverwaltung abgeklärt werden (Gespräch mit Frak. Verwaltung).

§4.2 – Diese Kriegserklärung darf nur jeweils einer Fraktion ausgesprochen werden und hält so lange an, bis die Aufforderung erfüllt wurde.

§4.3 – Sollten die Fraktionen zu keiner Einigung kommen wird ein Kriegsvertrag mit Bindung einer Forderung festgelegt.

Dieser Kriegsvertrag wird im Best Of Three oder Best of Five ausgespielt unter den Bedingungen der beiden Parteien und der Fraktionsverwaltung.

§4.4 – Die Fraktion, die den Krieg verliert, ist dazu verpflichtet die Forderung der gegnerischen Fraktion die im Kriegsvertrag angefordert wurden folge zu leisten.

§4.5 – Nach dem Krieg sind jegliche RP Stränge, die zur Kriegsausführung führten, mit sofortiger Wirkung aufgelöst.