FRAKTIONS-REGELWERK


WonderLife City • FRAKTIONS-REGELWERK

Aktueller Stand vom 16.07.2024

§1 Allgemein

§1 Allgemein

§1.1 – Anpassung an das Fraktionskonzept & Discord-Verwaltung

Jeder Spielcharakter hat sich dem Konzept seiner Fraktion, sowohl vom Verhalten als auch vom Sprachgebrauch, anzupassen. Dies gewährleistet eine immersive und konsistente Spielerfahrung innerhalb der jeweiligen Fraktion.

Zusätzlich sind sämtliche zugelassenen Fraktionen verpflichtet, einen eigenen Discord-Server zu erstellen und die zuständigen Highteam-Mitglieder einzuladen. Dies dient der Sicherstellung, dass dort kein Meta- oder Script-RP betrieben wird.

Des Weiteren muss der Discord-Server an ein Teammitglied übergeben werden, um sicherzustellen, dass bei einer Auflösung der Fraktion sämtliche dort enthaltenen Informationen entfernt werden. Sollte der ursprüngliche Inhaber des Discord-Servers die Fraktion verlassen, muss der Discord erhalten bleiben, damit die Fraktion weiterhin über eine funktionierende Kommunikationsplattform verfügt.

§1.2 – Die Fraktionskasse dient der Fraktion und darf unter keinen Umständen zur Selbstbereicherung genutzt werden. Außnahme sind Provisionen von 10% bei Fraktionen ,welche legale IC Güter verkaufen. Bei jeglichen Auffälligkeiten behält sich die Fraktionsverwaltung das Recht vor, den Verlauf der Fraktionskasse administrativ zu prüfen und ggf. Sanktionen auszusprechen.

Beispiele wären:

Items oder Geld aus dem Fraktionslager entnehmen zur eigenen Bereicherung.

Items aus den Fraktionsfahrzeugen entnehmen zur eigenen Bereicherung.

§1.3 – Der gepanzerte Wagen einer Fraktion wird als Leaderfahrzeug deklariert und darf ausnahmslos nur von der Leaderschaft gefahren werden. Ausnahmen bestehen, wenn auf Anweisung eines Leaders das Fahrzeug beispielsweise ausgeparkt, umgeparkt und/oder von einem Fraktionsmitglied gefahren werden soll, während sich ein Leader im selben Wagen befindet.

§1.4 – Bei Eintritt in eine Fraktion müssen mindestens 14 Tage vergehen, bevor der jeweilige Spieler erneut einer Fraktion beitreten kann. Hierbei hat sich der Spieler selbst bei einem der Leaderschaft über eine mögliche Fraktion Sperre zu informieren.

§1.5 – Die Entlassung eines Spielers aus einer Fraktion muss anhand von Roleplay-Aktionen erfolgen, ein Ausnahmefall wäre hierbei beispielsweise die Inaktivität

§1.6 – Fraktionen, die sich neu gegründet haben, befinden sich für eine Woche im Aufbauschutz. Fraktionen, welche sich in einem Aufbauschutz befinden, dürfen keinesfalls aggressiv agieren und angegangen werden. Das absichtliche provozieren einer Fraktion, welche sich im Aufbauschutz befindet, gilt ebenfalls als verboten.

Eine Fraktion gilt als neu gegründet, wenn diese von der Fraktionsverwaltung offiziell anerkannt wurde oder wenn eine Fraktion an eine neue Leaderschaft + neue Mitglieder abgegeben wird.

§1.7 – Über Veränderungen in der Leaderschaft oder Fraktionskonzept muss die Fraktionsverwaltung vorab in Kenntnis gesetzt werden.

§1.8 Jede Fraktion darf nur eine Route beanspruchen und verteidigen. Sollte im Krieg eine 2 Route gewonnen werden, so muss eine der beiden Routen abgegeben oder verkauft werden. Der Verkauf oder die Weiterleitung von einer  Route muss nach Übertragung der Route innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Sollte die 1 Route nach 7 Tagen keinen neuen Besitzer haben, ist diese Route Frei für alle.

§1.9 Bündnisse zwischen Bad-Fraktionen

Entscheidungsbefugnis der Fraktionsverwaltung
Die Fraktionsverwaltung ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Bündnisse die Fairness und Balance des Servers nicht beeinträchtigen. Daher können Bündnisse jederzeit überprüft, eingeschränkt oder aufgehoben werden, um den Spielfluss zu gewährleisten. 

Zeitlich begrenzte Bündnisse
Ein Bündnis zwischen zwei Bad-Fraktionen muss im Support angemeldet werden. Nach Zustimmung der Fraktionsverwaltung ist dieses Bündnis für 24 Stunden gültig. Nach Ablauf der 24 Stunden ist eine Sperrfrist von 7 Tagen einzuhalten, bevor erneut ein Bündnis zwischen denselben Fraktionen eingegangen werden kann.

Längerfristige oder dauerhafte Bündnisse
Sollte sich aus einer verständlichen und logischen RP-Situation ein nachvollziehbarer Grund ergeben, kann ein längerfristiges oder sogar dauerhaftes Bündnis geschlossen werden. Dies setzt jedoch folgende Bedingungen voraus:

Das Bündnis muss bei der Fraktionsverwaltung gemeldet und durch diese genehmigt werden.

Die Genehmigung erfolgt nur, wenn das Bündnis sinnvoll und im RP-Geschehen nachvollziehbar ist (z. B. eine Beziehung zwischen Mitgliedern der Fraktionen oder eine gemeinsame Bedrohungslage).

Die Fraktionsverwaltung hat das Recht, ein solches Bündnis jederzeit zu annullieren, falls es nicht mehr als sinnvoll oder regelkonform betrachtet wird.

Nachvollziehbarkeit im RP
Beispiele für nachvollziehbare Gründe sind:

Persönliche Beziehungen zwischen Mitgliedern der beiden Fraktionen (z. B. Ehe oder Familie).

Langfristige RP-Storylines, die eine Allianz logisch begründen (z. B. gemeinsame Ziele oder Bedrohungen).


§2 Staats – und Neutrale Fraktionen

§2 Staats – und Neutrale Fraktionen

§2.1 – Staats- und neutralen Fraktionen ist es untersagt, sich aggressiv gegenüberzustehen.

Bei Konflikten sind die Leader der jeweiligen Staatsfraktion dazu verpflichtet, aufeinander zuzugehen, sollte ein Gespräch nicht helfen, muss die Fraktionsverwaltung informiert werden.

§2.2 – Staatliche Fraktionen dürfen mit voller Mannstärke agieren.

§2.3 – Das absichtliche und willkürliche Anlegen von Strafakten als Beamter einer Staatsfraktion, um sein gegenüber Out of Character zu stören, ist strengstens verboten und wird dementsprechend sanktioniert.

§2.4 – Nach Austritt aus einer Fraktion müssen gestellte Waffen, Ausrüstungen, Autos und Kleidungen abgegeben werden.

§2.5 – Das Abgeben der Leitungsrolle in jeder Staatlichen Fraktion, muss dem Fraktionsmanagement via Ticket mitgeteilt und genehmigt werden 

§2.6 Unantastbarkeit von Medizinern im Dienst

  1. Schutz während des Dienstes
    Solange ein Mediziner des LSMD (Los Santos Medical Department) im Dienst ist und seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachkommt, gilt er als unantastbar. Dies bedeutet:
    • Er darf weder ausgeraubt noch als Geisel genommen noch bedroht werden.
    • Seine Arbeit als Staatsdiener des LSMD muss jederzeit respektiert werden.
  2. Ausnahmen von der Unantastbarkeit
    Die Unantastbarkeit eines Mediziners erlischt unter folgenden Bedingungen:
    • Respektloses oder provozierendes Verhalten gegenüber anderen Spielern oder Fraktionen.
    • Absichtliches Ausspielen der Unantastbarkeit, indem der Mediziner gezielt provoziert oder sich unangemessen verhält.
    • Missbrauch des Medizinerstatus, um sich nach Streitigkeiten oder Konflikten durchgehend in den Dienst zu begeben, um so Konsequenzen zu vermeiden.
  3. Regelbruch durch Mediziner außerhalb des Dienstes
    Sollte ein Mediziner außerhalb seines Dienstes Probleme mit anderen Fraktionen oder Spielern verursachen (z. B. durch Provokationen, Angriffe oder andere Regelverstöße) und sich danach nur noch im Medik-Dienst aufhalten, verliert er seine Unantastbarkeit.
    • Dies gilt insbesondere, wenn er absichtlich versucht, sich durch seinen Dienststatus vor Konsequenzen zu schützen.
    • Die Aufhebung der Unantastbarkeit muss durch Video-Beweise nachgewiesen und beim Support gemeldet werden.
  4. Entscheidungsbefugnis des Server-Teams
    Das Server-Team behält sich das Recht vor, Verstöße individuell zu prüfen und entsprechende Konsequenzen zu verhängen, sollte ein Missbrauch dieser Regel festgestellt werden.


    §2.7 – Verpflichtung zur persönlichen Überstellung von Gefangenen nach Alcatraz
  5. Alle Staatsdiener der Exekutiven sind dazu verpflichtet, Gefangene oder Tatverdächtige (TVs) persönlich in das Alcatraz-Gefängnis zu überstellen. Eine Übergabe per Air Marshal ist nicht gestattet.
  6. Ein einmaliger Verstoß gegen diese Regel führt zu einer individuellen Sanktion für den verantwortlichen Beamten. Sollte es jedoch wiederholt innerhalb einer Fraktion zu Verstößen kommen, wird dies mit einem Fraktions-Warn geahndet.
  7. Wird dennoch eine Person per Air Marshal inhaftiert, ist diese umgehend wieder freizulassen und darf nicht erneut in Zusammenhang mit der vorherigen Straftat inhaftiert werden.
  8. Die Einhaltung dieser Regel dient der realistischen Strafverfolgung und der Wahrung eines fairen RP-Erlebnisses.

§3 Bad Fraktionen

§3 Bad Fraktionen

§3.1 – Bad-Fraktionen sind auf 10 Mitglieder begrenzt.

§3.2 – Bad-Fraktionen dürfen mit 10 Mitgliedern agieren.

§3.3 – Bad-Fraktionen ist es nicht gestattet, mit Zivilisten gegen andere Fraktionen aggressiv zu agieren.

§3.4 – Mitglieder einer Bad-Fraktion müssen bei Fraktion Angelegenheiten ihre Fraktionsfahrzeuge nutzen.

Dazu zählen

– Konflikte mit anderen Fraktionen

– Staatsbank und Juwelenraub

– Ladenraub

– Besondere Veranstaltungen (z.B. Kolonnenfahrten)

Was sind Fraktionsfahrzeuge?

Fraktionsfahrzeuge sind die Fahrzeuge, welche mit der eigenen Fraktion Farbe zur Verfügung stehen.

§3.5 – Sollte eine Bad-Fraktion aktiv gegen eine andere Bad-Fraktion agieren, sind sie dazu verpflichtet, sich in ihrer Fraktion Farbe bzw. Fraktion Kriegskleidung erkenntlich zu geben.

§3.6 – Sollten alle Mitglieder einer Partei bei einer Bad-Fraktion vs. Bad-Fraktion Aktion ausgeblutet sein, gilt die Situation als beendet, sprich der RP Hintergrund für eine weitere Schießerei/Baserais verfällt.

§3.7 – Bad-Fraktionen haben die Möglichkeit, ihre Mitglieder (mit einem Roleplay-Hintergrund) zu „Blood Outen“. zudem vergisst die Person alle Informationen, welche in der gesamten Zeit als Mitglied in Erfahrung gebracht wurden.

§3.8 – Bad-Fraktionen ist es jederzeit gestattet, einen Blood Out eines ehemaligen Mitgliedes, welches ohne Blood Out entlassen wurde, nachträglich auszuführen innerhalb der 7 Tage Fraktionssperre.

Fraktionssperre entfällt bei Hard Blood Out.

§3.9 – Ein Blood Out gilt nur als gültig, wenn dieser von einem Mitglied der Leaderschaft durchgeführt wurde bzw. dieser beim Blood Out anwesend ist. Ein gewünschtes Blood Out muss schnellstmöglich vollzogen werden. 

§3.10 – Eine Bad Fraktion darf die Basis/Anwesen/Hood einer anderen Fraktion, falls nicht im Kriegsfall anders festgelegt, nur alle 48 Stunden aktiv überfallen. Dazu zählt das gezielte Angreifen, eine Ausnahme wäre es, wenn die Fraktion in ihrer Basis/Hood/Anwesen Schutz sucht, dann darf der Konflikt dort weitergeführt werden.


§3.11 – Sollte eine Fraktion durch das WonderLife City Team aufgrund mehrerer Fehlverhalten aufgelöst werden, so erhalten alle Mitglieder der Fraktion ein sogenanntes Blood Out  und eine 7 Tage Fraktionssperre.

$3.12 – Das Stürzen eines 12er der Fraktion muss mit der Fraktionsverwaltung abgesprochen werden. Es müssen min. 75% der Familie für diesen Sturz des 12er sein 

§3.13 – Sollte eine Fraktion auf Eigenwunsch aufgelöst werden, durch Entscheidung der Leader so erhalten die Leader eine Fraktionssperre von 7 Tagen und die Mitglieder von 2 Tagen.


§4 Kriegserklärungen mit anderen Fraktionen

§4 Kriegserklärungen mit anderen Fraktionen

§4.1 – Eine Kriegserklärung muss mit der Fraktionsverwaltung abgeklärt werden (Gespräch mit Frak. Verwaltung).

§4.2 – Diese Kriegserklärung darf nur jeweils einer Fraktion ausgesprochen werden und hält so lange an, bis die Aufforderung erfüllt wurde.

§4.3 – Sollten die Fraktionen zu keiner Einigung kommen wird ein Kriegsvertrag mit Bindung einer Forderung festgelegt.

Dieser Kriegsvertrag wird im Best Of Three oder Best of Five ausgespielt unter den Bedingungen der beiden Parteien und der Fraktionsverwaltung.

§4.4 – Die Fraktion, die den Krieg verliert, ist dazu verpflichtet die Forderung der gegnerischen Fraktion die im Kriegsvertrag angefordert wurden folge zu leisten.

§4.5 – Nach dem Krieg sind jegliche RP Stränge, die zur Kriegsausführung führten, mit sofortiger Wirkung aufgelöst.